Unsere Aufgaben

Die Aufgaben einer Freiwilligen Feuerwehr sind für das Hamburgische Stadtgebiet im Hamburgischen Feuerwehrgesetz geregelt.

Demnach dienen die Freiwilligen Feuerwehren der Verstärkung des Brandschutzes, können jedoch auch die Berufsfeuerwehr in den ihr zugeteilten Aufgaben unterstützen.

Hierzu zählen die Abwehr von Brand- oder Explosionsgefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder erhebliche Sachwerte sowie die technische Hilfeleistung in Not-, Unglücks- und Katastrophenfällen.

In der Praxis bedeutet dies, dass wir je nach Schadenslage gemeinsam mit einem oder mehreren Löschzügen der Berufsfeuerwehr eingesetzt werden können (in diesen Fällen sind wir der Einsatzleitung der Berufsfeuerwehr unterstellt), es allerdings auch möglich ist, dass wir Einsätze, z.B. nach Unwettern, ohne unsere Kollegen der Berufsfeuerwehr abarbeiten.

Darüber hinaus wirken die Freiwilligen Feuerwehren Hamburgs auch im Katastrophenschutz mit. So ist es denkbar, dass wir zur personellen Unterstützung in Katastrophengebiete nach schweren Unwettern und/oder Hochwasserlagen, wie beispielsweise bei den Elbehochwässern 2006 in Lüchow-Dannenberg und 2013 in Dresden, eingesetzt werden.

Viele Freiwilligen Feuerwehren in Hamburg sind zusätzlich mit einer einsatztechnischen Sonderkomponente ausgestattet. Aufgrund unserer prädestinierten geographischen Lage als ehemalige Elbinsel verfügen wir über die Sonderkomponente „Wasserrettung“. Das eigens hierfür zur Verfügung gestellte Kleinlöschboot ermöglicht es uns, Einsätze auf Gewässern abzuarbeiten, wenn beispielsweise Personen über Bord gegangen sind oder andere Hilfeleistungen erforderlich sind.

Nicht zuletzt, da unsere Kameradinnen und Kameraden ehrenamtlich neben ihren eigentlichen beruflichen Tätigkeiten 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für den Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen, hat unsere Wehr durchschnittlich 50 – 70 Einsätze jährlich.

 

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